Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Vereinsvorstände,
am11. Dezember 2023 haben wir Sie über die Bestandserhebung 2024 des Landessportbundes NRW informiert.
Bislang liegen uns für Ihren Verein noch keine Mitgliederzahlen für das Jahr 2024 vor, daher erinnern wir gerne an die notwendige Meldung.
Wann endet die Frist für die Meldung?
Aufgrund der Portalumstellung verlängern wir die Abgabefrist bis Mittwoch, 27.03.2024.
Warum sollte ich meine Zahlen an den Landessportbund NRW melden?
Die gemeldeten Mitgliederzahlen bilden die Grundlage für die Beitragsrechnungen. Auch leiten sich z.T. kommunale Zuschüsse von den gemeldeten Mitgliederzahlen ab.
In einigen Förderprogrammen ist die aktuelle Bestandserhebung Voraussetzung für die Beantragung (z.B. Förderung der Übungsarbeit).
Wie verfährt der Landessportbund NRW, wenn die Meldung ausbleibt?
Sollte eine Meldung der Mitgliederzahlen ausbleiben, übernehmen wir die Vorjahreszahlen und verwenden diese als Grundlage für die Beitragsrechnungen. Gleichzeitig erlischt z. T. der Anspruch auf die Beantragung von Fördermitteln.
Wie kann ich meine Zahlen an den Landessportbund NRW übermitteln?
Das bisherige Bestandserhebungsportal wurde durch zwei neue Portale abgelöst, die Zugriffsverwaltung sowie die Sportorganisationsverwaltung.
Die Mitgliederzahlen zum Stichtag 01.01.2024 können online über die neue Sportorganisationsverwaltung (SOV) an den Landessportbund NRW übermittelt werden. Eine Anleitung zur Anmeldung in der SOV sowie weitere Informationen finden Sie unter https://go.lsb.nrw/bestandserhebung
Bitte beachten Sie, dass Sie ggf. etwaige Erfassung von Zusatzdaten an den Bund/Verband gesondert erfassen und abschicken müssen.
Wer hilft mir weiter, wenn ich Probleme bei der Anmeldung oder Erfassung der Mitgliederzahlen habe?
Bei Rückfragen oder technischen Schwierigkeiten stehen Ihnen die Kolleg*innen aus dem Team Bestandserhebung/Vereinsverwaltung gerne per E-Mail (bestandserhebung@lsb.nrw) oder telefonisch unter 0203 7381-938 zur Verfügung. Um Ihre Anliegen schnellstmöglich beantworten zu können, geben Sie bitte unbedingt die 7-stellige Vereinskennziffer und den Vereinsnamen an.
Bitte beachten Sie: Aufgrund des erfahrungsgemäß hohen Supportaufkommens kann es zu Verzögerungen in der Beantwortung Ihrer Anfrage kommen – auch die Telefonleitungen können stark frequentiert sein. Wir bitten um entsprechende Berücksichtigung und Ihr Verständnis. Vielen Dank.
Mit sportlichen Grüßen
Ihr Team Vereinsverwaltung/Bestandserhebung im Ressort Förderprogramme/KJP
Finanzordnung des Schachbundes NRW (Auszug)
2.8 Der Mitgliederbestand muss mit der Vereinsmeldung an den Landessportbund im Einklang
stehen. Bei Differenzen ist die höhere Mitgliederzahl zu Grunde zu legen. Die daraus resultierenden Beitragsnachforderungen fallen nicht unter 2.4 der Finanzordnung.