AKTUALISIERTES HYGIENEKONZEPT (18.01.2022)
Nachdem in diesem Jahr nun die 4. Fassung der Coronaschutzverordnung vom Land NRW herausgegeben wurde, hat der SBNRW das Hygienekonzept aktualisiert. Die Coronaschutzverordnung beinhaltet keinen generellen Verzicht auf eine Maske beim Sport. Die Coronaschutzverordnung sieht vor, dass der Sportler bzw. die Sportlerin die Maske ablegen kann, wenn sie bei der Sportausübung behindert. Das MAGS (Ministerium […]
Continue Reading