BUNDESSPIELAUSSCHUSS – ÄNDERUNG DER BEDENKZEIT

Mitteilungen

Der Bundesspielausschuss hat die Anpassung der Bedenkzeit an die Bundesligen angepasst.
Ab der nächsten Saison gilt in der Allgemeine Spielordnung folgende Regelung:
2.4 Die Bedenkzeit beträgt je Spieler 90 Minuten für die ersten 40 Züge, nach der Zeitkontrolle 30 Minuten je Spieler zusätzlich für die verbleibenden Züge, zusätzlich pro Zug 30 Sekunden von Beginn an (Fischer Modus).

Der Bundesspielausschuss hat seine Entscheidung gemäß dem Kongressbeschluss in der Allgemeine Spielordnung 2.2.1 in der Oberliga NRW (eine Gruppe), in der nur jeweils eine Mannschaft pro Verein antreten darf zurückgenommen.
Neu: 2.2.1 in der Oberliga NRW (eine Gruppe)

Allgemeine Spielordnung