ERGEBNISSE DER SITZUNG DES BUNDESSPIELAUSSCHUSSES

Mitteilungen

Frank Strozewski – Am 27.01.2024 hat der Bundesspielausschuss (BSA) getagt und einige wichtige Entscheidungen getroffen. Wie üblich wurde in der Sitzung der Terminplan für die Saison 2024 / 2025 beschlossen.

Als Besonderheit ist dazu anzumerken, dass der BSA für die Oberliga NRW von einer Teilnehmeranzahl von 14 ausgeht. Diese ergibt sich durch die Neustrukturierung der 2. Bundesliga, die NRW voraussichtlich vier Absteiger bescheren wird. Da die erforderlichen 13 Einzelspieltage nicht im Kalender unterzubringen sind, wird es analog der Bundesligen Paarbildung mit Doppelspieltagen an einem Wochenende geben. Damit wird die Oberligasaison an 7 Wochenenden über die Bühne gehen.

Da in diesem Format mehr als eine Mannschaft eines Vereins schwierig zu organisieren ist, hat der BSA die Allgemeine Spielordnung geändert. Zukünftig darf nur noch eine Mannschaft pro Verein in der Oberliga NRW spielen. Einen sehr wahrscheinlich theoretischen „Bestandsschutz“ genießen nur die SF Essen-Katernberg und der SV Mülheim-Nord für ihre beiden Mannschaften, die zurzeit in der Oberliga spielen. Zusätzlich dürfte die SG Porz mit zwei Mannschaften auch bei einem theoretischen möglichen Abstieg aus der 2. Bundesliga n den Start gehen.

Der BSA hat drei Anträge auf Änderung der Bundesturnierordnung (BTO) an den Kongress formuliert:

  • Die bisherige Grundsatzentscheidung Nr. 61 zur Inklusion soll aufgewertet und in die BTO (4) aufgenommen werden.
  • Da zurzeit kein NRW-Ergebnisportal zur Verfügung steht, soll dieser Fall in der BTO (10.1.2) ergänzt werden.
  • Da in der 2. Bundesliga zukünftig mehr Runden zu absolvieren sind, soll die Festspielregel der Bundesliga auch für die 2. Bundesliga in der BTO (10.4.2) übernommen werden.

Abschließend hat der BSA eine neue Grundsatzentscheidung Nr. 63 zum Mitgliederverwaltungsprogramm beschlossen. Damit wird gewährleistet, dass bei einem Systemausfall für die Erteilung von Spielberechtigungen einheitliche Regeln gelten.