ERINNERUNG – ABGABE DER BBESTANDSERHEBUNG LANDESSPORTBUND NRW

Mitteilungen

Bis zum 28.02.2022 ist es noch möglich für die Vereine die Bestandserhebung abzugeben. 

Gerade in diesem Jahr ist die Erhebung der Mitgliederzahlen besonders wichtig, um die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Sportorganisationen auch anhand von Mitgliederzahlen dokumentieren zu können.

Darüber hinaus ist die Erfassung Ihrer Daten sowohl aus allgemeinen statistischen Gründen erforderlich als auch notwendig, um Grundlagen für die Erhebung von Beiträgen und Gebühren zu erhalten. Gleichfalls kann Ihr Verein nur Fördermittel oder Zuschüsse des LSB NRW bzw. des Landes NRW erhalten, wenn Sie Ihre Mitgliederzahlen bis zum angegebenen Datum gemeldet haben.

Falls Sie nicht melden, werden für die Bestandserhebung die Zahlen aus dem Vorjahr übernommen.
Dann besteht für Ihren Verein keine Möglichkeit, Fördermittel bzw. Zuschüsse für das Jahr 2022 zu beantragen!
(Anm. d. Red., die Mitgliederzahlen werden zur Beitragsermittlung mit herangezogen)

Über den folgenden Link gelangen Sie direkt zum Online-Portal der Bestandserhebung

https://www.lsb-nrw-service.de/bsd/login

Weitere Informationen zur Bestandserhebung erhalten Sie hier: https://www.vibss.de/service-projekte/bestandserhebung-fuer-vereine

Quelle: LSB NRW, M. Streyer