AKTUALISIERTES HYGIENEKONZEPT (18.01.2022)

Mitteilungen Schachsport

Nachdem in diesem Jahr nun die 4. Fassung der Coronaschutzverordnung vom Land NRW herausgegeben wurde, hat der SBNRW das Hygienekonzept aktualisiert.

Die Coronaschutzverordnung beinhaltet keinen generellen Verzicht auf eine Maske beim Sport. Die Coronaschutzverordnung sieht vor, dass der Sportler bzw. die Sportlerin die Maske ablegen kann, wenn sie bei der Sportausübung behindert. Das MAGS (Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW) hat gegenüber dem SBNRW erklärt, dass man dies für den Schachsport nicht generell feststellen könne. Dies bleibe den Ordnungsbehörden und den Gerichten vorbehalten.

Es bleibt bei unserer Einschätzung, dass es keine generelle Maskenpflicht gibt.

Der SBNRW empfiehlt daher weiterhin den Kontakt zu den lokalen Behörden aufzunehmen und das Hygienekonzept vorzulegen, um die Frage der Maskenpflicht zu klären. Außerdem betont der SBNRW erneut, dass das Tragen einer Maske zu den wichtigsten und effektivsten Schutzmaßnahmen vor einer Infektion gehört.

Schachbund NRW – Hygienekonzept 18.01.2022

Coronaregeln Übersicht (Quelle: LSB NRW)

Übersicht – Wer gilt als geboostert? Quelle: LSB NRW)