Der Bundesspielausschuss hat eine neue Grundsatzentscheidung getroffen.
Nr. 63 BTO 3.1 – Mitgliederverwaltungssystem (27.01.2024)
Steht das Mitgliederverwaltungssystem nicht zur Verfügung, gilt die Spielberechtigung mit Meldung aller im Mitgliederverwaltungssystem geforderten Daten (Pflichtfelder gemäß Mitgliederrichtlinien des Schachbund NRW) an den zuständigen Spieleiter und die Geschäftsstelle des
Schachbund NRW als erteilt.
Sobald das System wieder zur Verfügung steht, ist der Verein verpflichtet, die Eingaben selbstständig unmittelbar vorzunehmen.