FÖRDERUNG DER ÜBUNGSARBEIT – ANTRAGSSTELLUNG

Landessportbund NRW Mitteilungen

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

auch in diesem Jahr stellt die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen 7,56 Millionen Euro zur Förderung der Übungsarbeit in Sportvereinen zur Verfügung. Sportvereine in NRW haben die Möglichkeit, diese Förderung zu beantragen und einen Zuschuss für ihren Verein zu erhalten. Neben der Landesförderung wird in einige Bünden die Berechnung dieser Zuschüsse als Grundlage für die Verteilung von kommunalen Zuschüssen genutzt. 

Da die Anzahl der Anträge im Vergleich zu den Vorjahren bisher noch recht gering ist, bitten wir Euch um Eure Unterstützung bei der Bewerbung und Aufklärung der Vereine. 

Bis zum 31. Mai 2025 können noch Anträge gestellt werden. Bitte nutzt Eure Kanäle, um die Vereine zu erreichen und über die Möglichkeit der Antragstellung zu informieren. Für weitere Informationen gebt gerne den folgenden Link zu unserer Homepage weiter: https://www.lsb.nrw/service/foerderungen-zuschuesse/zuschuesse-fuer-uebungsleiterinnen.

Vielen Dank für Eure Unterstützung!
Bei Rückfragen stehen wir Euch gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag

Kathrin Klatt

Sachbearbeiterin Förderprogramme
Ressort Förderprogramme / KJP
Tel. 0203 7381-900
E-Mail: Kathrin.Klatt@lsb.nrw