SCHACHBUND NRW – BEITRAGSZAHLUNG DER VEREINE AB 2027

Intern Mitteilungen

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Satzung des Schachbundes NRW am 21. März 2026 geändert wurde. Ab dem 1. Januar 2027 erfolgt die Abrechnung der Mitgliedsbeiträge für den Deutschen Schachbund, den Landessportbund NRW, den Schachbund NRW und dessen Aufnahmegebühr direkt durch den Schachbund NRW gegenüber den Vereinen.

Die Beiträge sind in zwei Raten zu überweisen: die erste Rate bis zum 31. März und die zweite Rate bis zum 31. August des jeweiligen Jahres auf das angegebene Konto.

Für den Rechnungsversand benötigt der Schachbund NRW folgende verpflichtende Daten von den Vereinen:

  • Aktuelle Postanschrift
  • Mailadresse für den Rechnungsversand

Bitte teilen Sie uns (info@schach-in-nrw.de) diese Informationen mit und aktualisieren Sie die Daten laufend.