Satzungsänderung des Schachbundes NRW – Handlung der Vereine erforderlich, sofern noch nicht geschehen!
Die Satzung des Schachbundes NRW wurde zum 21. März 2026 geändert. Ab dem 1. Januar 2027 erfolgt eine Umstellung bei der Abrechnung der Mitgliedsbeiträge:
Das ändert sich:
Der Schachbund NRW rechnet alle Beiträge direkt mit den Vereinen ab – für den Deutschen Schachbund, den Landessportbund NRW, den Schachbund NRW sowie dessen Aufnahmegebühr.
Alle Schachvereine erhalten die Beitragsrechnung spätestens bis 1. März über ihre angegebene E-Mailadresse.
Zahlungsmodalitäten:
Die Beiträge werden in zwei Raten fällig:
- Rate: bis 31. März
- Rate: bis 31. August
Überweisung auf das angegebene Konto.
Oder noch einfacher – per SEPA-Lastschrift:
Vereine, die das Lastschriftverfahren nutzen möchten, wenden sich bitte an: 📧 info@schach-in-nrw.de
Wir senden dann die erforderliche SEPA-Vollmacht.
⚠️ Aktion der Vereine erforderlich – Bitte teilen Sie uns diese Daten mit, sofern noch nicht geschehen:
Alle Vereine müssen folgende verpflichtende Daten einreichen:
- ✓ Aktuelle Rechnungsanschrift des Vereins
- ✓ E-Mailadresse für den Rechnungsversand (nur eine Mailanschrift!)
Bitte senden Sie diese Daten an: info@schach-in-nrw.de
Aktualisieren Sie diese Daten laufend, um eine fehlerfreie Rechnungsstellung zu gewährleisten.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
