EINFÜHRUNG DES KADERSYSTEM FÜR DIE NRW-MANNSCHAFTSMEISTERSCHAFT

Mannschaftsmeisterschaft Schachsport

Frank Strozewski – Der Kongress und der Bundesspielausschuss haben beschlossen, dass die Mannschaftsmeisterschaft im Kadersystem durchgeführt wird. Für jede Mannschaft sind daher bis zum 1. August des Spieljahres 18 Spieler zu melden. Zusätzlich darf der Kader mit zwei U20-Spieler ergänzt werden. Die Meldereihenfolge ist verbindlich für die Kämpfe der Mannschaftsmeisterschaften. Im Gegensatz zur Regelung der 1. und 2. Bundesliga müssen diese Jugendlichen nicht an den beiden letzten Brettern gemeldet werden.

Zur Erläuterung der „Ersatzspielerregelung“ gebe ich einige Beispiele:

  1. Erste Mannschaft mit Kader von 18 Spielern. Die Spieler 9 bis 18 sind als Spieler / Stammersatzspieler der zweiten Mannschaft gemeldet:
    Mit der 3. Nominierung in der ersten Mannschaft ist ein Ersatzspieler in der oberen Mannschaft festgespielt und darf danach nicht mehr in der zweiten Mannschaft nominiert werden.
  2. Erste Mannschaft mit Kader von 18 Spielern. Die Spieler 9 bis 16 sind in der zweiten Mannschaft, die Spieler 17 und 18 sind in der dritten Mannschaft gemeldet:
    Für die Spieler 9 bis 16 gilt Punkt A). Die Spieler 17 und 18 dürfen in der ersten und zweiten Mannschaft als Ersatzspieler nominiert werden. Dabei werden die Einsätze als Ersatzspieler zusammengezählt. Spieler 17 wird einmal als Ersatz in der zweiten Mannschaft und danach in der ersten Mannschaft nominiert. Damit sind die 2 zulässigen Einsätze in höheren Spielklassen erreicht und der Spieler darf nicht mehr in der zweiten Mannschaft als Ersatz nominiert werden. Mit der nächsten Nominierung in der ersten Mannschaft ist der Spieler in der ersten Mannschaft festgespielt.
  3. Erste und zweite Mannschaft spielen in unterschiedlichen Klassen mit Kadersystem mit jeweils 18 Spielern. Die Spieler 9 bis 18 der ersten Mannschaft sind als Spieler 1 bis 10 der zweiten Mannschaft gemeldet. Die Spieler 17 und 18 der ersten Mannschaft bzw. 9 und 10 der zweiten Mannschaft sowie die weiteren Spieler der zweiten Mannschaft sind in der dritten Mannschaft gemeldet:
    Für die Spieler 9 bis 16 der ersten Mannschaft gilt Punkt A). Für die Spieler 17 und 18 der ersten Mannschaft gilt, dass die Nominierungen in der ersten und zweiten Mannschaft zusammengezählt werden und mit der insgesamt 3. Nominierung eine weitere Nominierung für die dritte Mannschaft unzulässig ist. Mit der 3. Nominierung in der ersten Mannschaft ist der Spieler hier festgespielt und darf nicht mehr für die zweite Mannschaft nominiert werden.