AKTUALISIERTE CORONASCHUTZVERORDNUNG SCHREIBT 2G+ FÜR DIE SPORTAUSÜBUNG VOR

Mitteilungen Schachsport

Der Schachbund NRW möchte trotz dieser Verschärfung der Maßnahmen den Spielbetrieb nicht generell stoppen. Grundlage hierfür sind Hinweise der Vereine, die nach wie vor unter diesen Bedingungen den Spielbetrieb für sich aufrechterhalten wollen.

Dem tragen wir Rechnung und ermöglichen auf einvernehmliche Abstimmung beider Vereine weiterhin Wettkämpfe.

Die bisherige Regelung, dass sich die betroffenen Mannschaften auf Nachholtermine einigen müssen, wird aufgehoben. Für die ausgefallenen Wettkämpfe wird der BSA Anfang Januar die Nachholtermine festlegen.

Hier finden Sie das aktualisierte Hygienekonzept für die Ebene des Schachbundes NRW